Allgemeine geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen mit Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.

 

  1. Gestaltungsfreiheit und Änderungen

2.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung entstehen, sind diese ohne Verzögerung und vollständig während des laufenden Produktionsprozess anzumelden.

2.2. Nach Abschluss des Produktionsprozesses wird dem Kunden eine Vorabversion übermittelt. Der Kunde hat nach Erhalt dieser Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen etwaige Veränderungsvorschläge des Werkes (Film) einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich. (Weitere Informationen unter Punkt 4. Zahlungsbedingungen.)

 

  1. Nutzungs- und Urheberrecht

3.1 Dem Produzenten (Fotografen/Videografen) obliegt das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

3.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen
im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.

3.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im
Format JPG/mpeg4. Die Materialmenge und dessen Auswahl unterliegt dem Ermessen des Fotografen/Videografen und hängt von Faktoren wie der Dauer der Dreharbeiten/ des Fotoshootings ab. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) wird ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Eine Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

3.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme zum Zwecke der Präsentation der
eigenen Arbeit zu nutzen. Ferner darf er die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation,
Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für
Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in
begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den
Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.

3.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen vollumfänglich von Rechten Dritter frei. Im
Zweifel und nach Absprache werden Property-Release, wie zum Beispiel Fotogenehmigungen vom Fotografen eingeholt. Eventuelle Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller
Reisekosten/Spesen vereinbart, außer diese sind explizit im Angebot enthalten. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden, wenn nicht anders vereinbart, mit 40 Cent / pro KM berechnet.

4.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug
zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotos, Filme, etc. im Eigentum des
Unternehmens aufwind-films (Pohlus & Jerzynski GbR).

4.3 Wird die zur Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines
Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend des zeitlichen Mehraufwands. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.

4.4 Bei Annahme des Angebots ist der Gesamtbetrag nach der ersten Auslieferung und Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen fällig. Zusätzlich angefallene Kosten werden nach finaler Freigabe in Rechnung gestellt. Sollten bereits im Voraus Kosten für die Videoproduktion anfallen, können diese auch schon im Voraus in Rechnung gestellt werden.

4.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer
Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des
Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt
dieser Vertrag weiterhin, sofern das terminlich für den Videografen realisierbar ist.

4.6 Das Angebot beinhaltet sämtliche, notwendigen Korrekturschleifen im Rahmen des Konzeptpapiers (Änderungen, Wording, Ergänzungen, Ausgabe in anderen Dateiformaten, etc). Die Storyline / Inhalt wird in Rücksprache mit dem Auftraggeber erarbeitet und bildet Leistungskatalog und inhaltliches Grundgerüst für den Film. Nachträgliche Änderungen und Abweichungen von diesen Absprachen sind nicht Bestandteil des Angebots und werden nach Aufwand ggf. separat abgerechnet.

4.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

  1. a) Für eine Stornierung, die nach der fixen Auftragsbestätigung, aber vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, wird vom Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der bereits geleisteten Arbeit in Höhe von max. 2500,00€ entrichtet.
  2. b) Für Stornierungen, die 7 Tage vor Drehtermin liegen, zahlt der Auftraggeber 30 % des vereinbarten
  3. c) Für Stornierung ab 24 Stunden vor Drehbeginn hat der Auftraggeber 80% des Auftragsvolumens zu zahlen.

 

  1. Vertragsdauer / Kündigung

5.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist
ordentlich kündigen.

5.2. Besteht eine Betreuung über mehrere Monate, wird die Vertragslaufzeit nicht automatisch verlängert. Dies geschieht nur in Absprache zwischen Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films und dem Auftraggeber.

5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen
nach schriftlicher Aufforderung (Textform ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist
bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen
Umstände nicht entbehrlich ist.

5.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

5.5 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme).

5.6 Der Vertrag zwischen Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films und dem Kunden kann ausschliesslich schriftlich erfolgen (Per E-Mail).

 

  1. Haftung/Gefahrenübergang

6.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden
an Leib und Leben, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben

6.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der
Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in
jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher
ausgeschlossen.

6.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt in der Regel ca. 2-4 Wochen nach den Drehtagen des Projektes.

6.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline liegen
beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Fotograf/Videograf bestimmen.

6.6 Sollte auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

  1. Datenschutz

7.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

  1. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht explizit verändert
werden.

8.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

8.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

8.5 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sofern gesetzlich zulässig, wird das zuständige Gericht am Firmensitz von Pohlus & Jerzynski GbR – aufwind-films vereinbart. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.